Viertel PLUS - Die Standortgemeinschaft
Antragsstellung und öffentliche Auslegung
Antragsentgegennehmende Behörde in Bremen ist der Senator für Wirtschaft und Häfen. Nach Antragsannahme werden die vollständigen Unterlagen öffentlich ausgelegt und ggfs. ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Widersprechen weniger als ein Drittel der Grundstückseigentümer bzw. der Grundstücksfläche dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, gilt der BID als angenommen.
Die Einrichtung eines BIDs erfolgt durch Ortsgesetz. Die Aufsichtsbehörde erarbeitet das Ortsgesetz zur Errichtung des BIDs. Die Stadtbürgerschaft wird dann mit der Entscheidung befasst. Voraussetzung für den Erlass ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem BID-Aufgabenträger.
Der BID-Aufgabenträger setzt das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept um. Der Finanzierungsbeitrag hierfür wird von der Erhebungsbehörde, dem Senator für Wirtschaft und Häfen, von allen Grundstückseigentümer erhoben und an den Aufgabenträger ausgeschüttet. Die Umsetzung wird durch die Aufstellung von jährlichen Maßnahmen- und Wirtschaftsplänen durch den Aufgabenträger belegt.









